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Hausordnung
Kolpinghaus Koblenz e. V.

Sehr geehrten Gäste,

​

das Kolpinghaus Koblenz beherbergt eine Vielzahl von

Gästen, die aus den unterschiedlichsten Gründen im Hause leben.

Jede:r Bewohner:in hat individuelle Interessen und gleichzeitig

einen Anspruch auf ein geordnetes Miteinander.

Daher geben wir Ihnen hiermit unsere Hausordnung bekannt.

Wir freuen uns, dass Sie bei uns zu Gast sind.

Um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten, möchten wir Ihnen unsere Hausordnung vorstellen.

 

  1. Mit Ausnahme der Jugend- und Freizeiträume im Keller, besteht im gesamten Haus und auf dem dazugehörigen Gelände Alkoholverbot (Ausnahmen müssen ausdrücklich mit den pädagogischen Fachkräften des Hauses abgestimmt sein).

  2. In den Zimmern besteht ebenfalls Alkohol- und Rauchverbot. Über Rauchmöglichkeiten außerhalb des Hauses sprechen Sie bitte unsere Mitarbeiter:innen an.

  3. Der Besitz, das Benutzen und/oder der Verkauf von illegalen Substanzen/Gegenständen ist verboten, führt zu einem sofortigen Hausverweis und wird auch sofort zur Anzeige gebracht.

  4. Aggressionen, Provokationen, körperliche/mentale Gewalt und Androhung jeglicher Gewalt sind untersagt.

  5. Der Besitz und / oder Gebrauch von Waffen jeglicher Art ist strengstens untersagt.

  6. Mit Ihrer Unterschrift erteilen Sie uns Ihr Einverständnis, dass Ihr Zimmer jederzeit (nach vorherigem Anklopfen) durch die Mitarbeiter:innen des Kolpinghauses betreten werden darf.

  7. Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. Musikgeräte dürfen in dieser Zeit nur noch leise in Betrieb genommen werden. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass Sie sich jederzeit (d.h. auch tagsüber) rücksichtsvoll gegenüber Ihren Mitbewohner:innen und der Nachbarschaft verhalten.

  8. Beim Verlassen der Räume schließen Sie bitte die Fenster. Wir bitten Sie höflich und ausdrücklich um einen energiebewussten Umgang mit Heizung, Strom und Wasser.

  9. Die Haftung für abhanden gekommene Gegenstände übernehmen wir nicht. Bitte schließen Sie das Zimmer immer ab.

  10. Das Aufstellen von Klima-, Koch- und/oder Kühlgeräten im Zimmer ist untersagt.

  11. Grobe Verunreinigungen oder Beschädigungen, die durch Sie verursacht sind, werden zu Ihren Lasten entfernt bzw. repariert.

  12. Bei Auslösen eines Feueralarms aufgrund von mutwilligem Verhalten, müssen die dadurch entstehenden Kosten (150 € Servicegebühr + Feuerwehreinsatz) von dem*der Verursacher*in getragen werden.

  13. Den Anordnungen unserer Mitarbeiter:innen ist Folge zu leisten.

  14. Im Krankheitsfalle benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich. Wir sind Ihnen gerne bei der Arztsuche etc. behilflich

  15. Kaution: Bitte beachten Sie, dass bei Bezug des Zimmers eine Kaution von 25€ hinterlegt wurde. Diese wird einbehalten, falls Schlüssel verloren gehen, grobe Verunreinigungen, Schäden oder Verstöße gegen die Hausordnung vorliegen.

 

Bei Fragen oder benötigter Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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